In dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:
harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen in der Union;
Verbote bestimmter Praktiken im KI-Bereich;
besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Pflichten für Akteure in Bezug auf solche Systeme;
harmonisierte Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme;
harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck;
Vorschriften für die Marktbeobachtung sowie die Governance und Durchsetzung der Marktüberwachung;
Maßnahmen zur Innovationsförderung mit besonderem Augenmerk auf kleinen Midcap-Unternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich Start-up-Unternehmen.